Motorradversicherung: Alles, was Sie über die Motorradversicherung wissen müssen.
Marketing2024-12-16T16:38:25+00:00Der Abschluss einer Versicherung für Fahrzeuge ist seit 1958 Pflicht, egal ob es sich um ein Zwei- oder Vierrad handelt. Wir wissen, dass Zweiräder übermäßig vielen Gefahren ausgesetzt sind, daher ist es von größter Bedeutung, dass Sie gleich nach dem Kauf eine Motorradversicherung abschließen. Die Haftpflichtversicherung deckt weder Eigenschäden noch Diebstähle ab, sondern schützt Sie lediglich vor Alltagsereignissen, für die Sie anderen gegenüber verantwortlich sein können. Die Motorradversicherung soll also die Haftpflicht des Fahrers sowie materielle Verluste im Falle eines Schadens oder Unfalls abdecken.
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ToggleWas ist eine Versicherung gegenüber Dritten?
Eine Motorradversicherung gegenüber Dritten kann ausreichend sein, wenn Sie ein älteres Motorrad besitzen, da die Reparaturkosten bei einem Unfall manchmal den Wert des Motorrads übersteigen, oder wenn Sie Ihr Motorrad nur gelegentlich benutzen (z. B. für Wochenendausflüge). Die Motorradversicherung für Dritte deckt keine Schäden, die bei einem selbstverschuldeten Unfall entstehen.
Wer darf mein Motorrad fahren?
Die Garantie „Ausleihe“ ist die gleiche wie bei Kfz-Versicherungsverträgen. Alle Motorradverträge sind verpflichtet, diese Klausel zu erwähnen. Damit kann ein zweiter Fahrer oder ein Gelegenheitsfahrer, d. h. ein Fahrer, der nicht im Vertrag angegeben ist, abgesichert werden. In diesem Fall wird jeder Fahrer über 25 Jahre (das erforderliche Alter kann je nach Versicherungsgesellschaft variieren) und einem Führerschein, der mehr als zwei Jahre alt ist, von der KFZ-Versicherung bei einem Unfall als Zweitfahrer gedeckt und genießt die gleichen Garantien wie der Eigentümer.
Als junger Fahrer ist es nicht ratsam, ein Sportmotorrad zu kaufen, da die Motorradversicherung vom Alter, von der Leistung des Motorrads und von den Jahren abhängt, die der Fahrer den Führerschein bereits besitzt.
Welche Leistungen bietet die Zweirad-Vollkaskoversicherung?
- Diebstahl-/Brandversicherung: Bei Motorrädern ist das Diebstahlrisiko höher als bei Autos. Mit einer Vollkaskoversicherung sind Sie bei einem Zwischenfall oder Diebstahl besser versichert.
- Die Garantie für Allgefahrenschäden: Unabhängig davon, ob Sie den Unfall verschuldet haben oder nicht, sind Sie versichert.
- Kollisionsschäden: Bei einem Zusammenstoß mit einem Fahrzeug oder einem anderen identifizierten Dritten (Person oder Tier).
- Pannenhilfe und -behebung: Sie können sich bei Problemen helfen lassen und z. B. bei einer Panne nach Hause gebracht werden.
In welchen Situationen bin ich nicht versichert?
Wenn Sie einen Unfall verursachen und dabei betrunken waren, wird Ihr Versicherer keine Nachsicht mit Ihnen haben. Das gilt selbst dann, wenn Sie der einzige Verletzte sind. Dies ist ein sehr schweres Vergehen und Sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung, weder für Ihren Körperschaden noch für den Schaden an Ihrem Motorrad.