Selbstbau: Hausbau in Spanien und Versicherungen
Marketing2024-11-05T12:34:27+00:00Selbstbau: Hausbau in Spanien und Versicherungen
Selbstbau: Hausbau in Spanien und Versicherungen
Wenn Sie planen, selbst Bauträger Ihres Hauses zu sein, sollten Sie wissen, welche Versicherungen als Selbstbauträger gegebenenfalls benötigen, denn der Selbstbau kann mit Risiken verbunden sein.
In Spanien ist der Bauträger nicht verpflichtet, eine Versicherung für den Bau seines Hauses abzuschließen. Das entbindet ihn jedoch nicht von seinen Verpflichtungen, denn auch wenn er kein Fachmann ist, hat er laut Gesetz die gleichen Pflichten wie ein Fachmann, d. h. er ist für alles verantwortlich, was mit der Baustelle zusammenhängt. Die Haftpflichtversicherung ist besonders wichtig, um mögliche Arbeitsunfälle abzudecken, die den Bauträger direkt betreffen können, denn wenn er keine Haftpflichtversicherung hat, muss er mit seinem persönlichen Vermögen für die Schäden aufkommen.
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ToggleWelches Gesetz regelt die Bauversicherung in Spanien?
Zunächst einmal ist festzuhalten, welches Gesetz die Versicherung des Wohnungsbaus regelt, nämlich die Ley de Ordenación de la Edificación (Gesetz 38/1999).
Dieses Gesetz beschreibt zunächst drei Arten von Garantien:
- Gewährleistung des Bauunternehmers: Damit wird ein Jahr lang die Entschädigung für materielle Schäden aufgrund von Mängeln oder Ausführungsfehlern, die Elemente der Vervollständigung oder Fertigstellung der Arbeiten betreffen, sichergestellt. Sie kann aus einem Einbehalt des Bauträgers in Höhe von 5% des Betrags für die Ausführung der Arbeiten bestehen. Es gibt keine Versicherung, die diese Verpflichtung abdeckt.
- Dreijahresversicherung: Sie übernimmt drei Jahre lang die Entschädigung für Schäden, die durch Mängel oder Fehler an Bauelementen oder Anlagen verursacht werden und die eine Nichteinhaltung der Anforderungen an die Bewohnbarkeit beinhalten (Dichtigkeit von Dächern und Terrassen, Fassaden und Nebenarbeiten). Diese Versicherung ist freiwillig.
- Zehnjahresgarantie: Sie sichert zehn Jahre lang die Entschädigung für materielle Schäden, die durch Mängel oder Fehler verursacht werden, welche die Fundamente, Stützen, Balken, Böden, tragenden Wände oder andere Strukturelemente verursachen oder sie betreffen und die Festigkeit und Stabilität des Gebäudes unmittelbar beeinträchtigen.
Die unter Punkt 3 genannte Garantie (die sogenannte Zehnjahresversicherung) wird jedoch nicht verlangt, wenn ein privater Selbstbauträger sein Haus für den eigenen Gebrauch errichtet. Bei einer Übertragung des Hauses (z. B. Verkauf des Hauses) wird der Abschluss einer Versicherung über die Restlaufzeit dieser Gewährleistungsfrist jedoch zur Pflicht.
Welche Versicherungen muss ich beim Selbstbau abschließen?
Aus diesem Grund sollte ein gewissenhafter Selbstbauer den Abschluss von drei Versicherungen in Betracht ziehen, auch wenn wir nochmals darauf hinweisen, dass diese nicht Pflicht sind.
1) ALLGEFAHRENVERSICHERUNG FÜR DEN BAU
Wenn Sie sich für die Finanzierung Ihres Eigenheimbaus an eine Bank gewandt haben, kann diese von Ihnen verlangen, dass Sie eine Allgefahrenversicherung Bau (TRC: todo riesgo construcción) abschließen. Diese Vollkasko-Bauversicherung wird in einer einzigen Rate bezahlt und die Bauarbeiten sind während der gesamten Bauzeit versichert.
Sie können unseren Artikel über die Allgefahrenversicherung Bau hier lesen.
2) HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Der Bauträger für das Errichten eines Bauwerks (oder für die Sanierung oder den Bau seines eigenen Hauses) haftet in seiner Eigenschaft als am Bau beteiligter Handelnder für Schäden, die ein Dritter durch die Ausführung der Arbeiten erleidet.
Aus diesem Grund sollten Sie, auch wenn Sie die Verantwortung mit anderen Beteiligten wie dem Architekten und dem Bauunternehmer teilen, eine Haftpflichtversicherung oder eine Haftpflichtversicherung für Selbstbauträger abschließen, um keine Haftung ungedeckt zu lassen.
3) ZEHNJAHRESVERSICHERUNG
Auch wenn der Abschluss einer Zehnjahresversicherung erst mit dem Verkauf Ihres Hauses zur Pflicht wird, empfiehlt es sich doch aus folgenden Gründen, eine Zehnjahresversicherung abzuschließen:
- Zur Deckung von Strukturschäden, die in den nächsten zehn Jahren an Ihrem Haus auftreten können
- Wenn Sie Ihr Haus vor Ablauf der Zehnjahresfrist verkaufen möchten, müssen Sie zwingend eine Zehnjahresversicherung abschließen, um den Verkauf durchführen zu können. Die Zehnjahresversicherung ist wesentlich billiger, wenn sie zum Zeitpunkt der Bauarbeiten abgeschlossen wird.
Sie können eine Anfrage für ein Angebot ausfüllen, indem Sie hier klicken.
Welche Arten von Schäden werden durch die Zehnjahresversicherung abgedeckt?
Die zehnjährige Haftpflichtversicherung deckt Schäden für einen Zeitraum von 10 Jahren nach Abnahme der Bauarbeiten ab, die in Zusammenhang stehen mit:
- Wärmedämmung
- Rissen in Wänden, Schwimmbad etc.
- Wassereinbrüchen an der Fassade oder auf dem Dach (Undichtigkeiten).
Wenn Sie noch keine Zehnjahresversicherung haben oder ein Angebot einholen möchten, können Sie bei uns gerne einen Vergleich der besten Zehnjahresversicherungen anfordern, indem Sie hier klicken.
Es gibt zahlreiche Versicherungsgesellschaften und unterschiedliche Vertragsoptionen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, die Dienste eines spezialisierten Maklers in Anspruch zu nehmen, der Sie beraten kann. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns, telefonisch unter +34 93 268 87 42, über WhatsApp unter +34 627 627 880 oder per E-Mail an [email protected].
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Seit 2004 verschafft INOV den in Spanien und Portugal lebenden Auswanderern die Möglichkeit, die Abwicklung ihrer Versicherungen in die Hände mehrsprachiger Fachleute zu legen. Wir unterbreiten ihnen äußerst wettbewerbsfähige Angebote und sorgen jederzeit für die Verteidigung ihrer Rechte. Wir sind in Barcelona und in Lissabon basiert.
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