Reiseversicherung und Corona-Pandemie: Was deckt meine Reiseversicherung ab?

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Reiseversicherung und Corona-Pandemie: Was deckt meine Reiseversicherung ab?

Reiseversicherung und Corona-Pandemie: Was deckt meine Reiseversicherung ab?

Reiseversicherung und Corona-Pandemie: Was deckt meine Reiseversicherung ab?

Das Reisen mit dem Coronavirus ist zu einer wahren Odyssee geworden. Die Angst und der Lockdown in mehreren Regionen Spaniens haben dazu geführt, dass viele Reisende es vorziehen, ihre Besuche zu verschieben oder bereits gebuchte Flüge zu stornieren, bis die Kurve dieser neuen Welle wieder absinkt. In Anbetracht dessen haben zahlreiche Reiseversicherungsgesellschaften die Coronapandemie in ihren Versicherungsschutz aufgenommen, um die Unsicherheit der Menschen angesichts einer möglichen Ansteckung zu reduzieren. Der präventive PCR-Test vor der Abreise ist jedoch in einer Reiseversicherung vom Vertrag ausgeschlossen.

Deckt meine Reiseversicherung mich ab, wenn ich mich während meiner Reise mit dem Coronavirus infiziere?

Die meisten Reiseversicherungen bieten eine medizinische Versorgung für den Fall einer COVID-19-Infektion während einer Reise, die die medizinischen Kosten bis zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Höchstbetrag abdeckt. Die Kostenübernahme umfasst:

- Diagnostische Tests, die von medizinischem Fachpersonal verschrieben werden

- Medizinische Betreuung

- Krankenhausaufenthalt

- Die Kosten für eine Verlängerung des Aufenthalts, falls der Reisende unter Quarantäne gestellt werden muss

- Die Rückführung

- Die Reise einer Begleitperson im Falle eines Krankenhausaufenthalts

Wenn ich während der Reise mit Symptomen erkranke, die mit einer Coronainfektion kompatibel sind, deckt die Versicherung dann einen PCR-Test ab?

Wenn der Reisende während der Reise Symptome einer Coronainfektion zeigt, werden die zur Diagnose (einschließlich PCR) dieser oder einer anderen Krankheit erforderlichen Tests durchgeführt. Sofern eine Beurteilung und eine Verschreibung durch einen Arzt vorliegen.

Ein gegebenenfalls erforderlicher Krankenhausaufenthalt ist ebenfalls abgedeckt, ebenso wie ein Hotelaufenthalt, wenn Sie keine Behandlung in einem Gesundheitszentrum benötigen, aber aufgrund einer Corona-Diagnose in Quarantäne bleiben müssen.

Was passiert, wenn ich an einen Ort reise, an dem bei der Ankunft ein Corona-Test verlangt wird, und mein Test positiv ausfällt?

Die erforderliche medizinische Hilfe wird von den meisten Versicherungsgesellschaften übernommen, auch die Kosten für die Verlängerung des Hotelaufenthalts der versicherten Person (im Falle einer COVID-19-Diagnose).

Bei einer Verlängerung des Aufenthalts werden die Kosten einer neuen Rückreise übernommen, wenn Sie Ihre ursprüngliche Rückreise aufgrund der Quarantäne verpasst haben.

Wenn ein COVID-Test bei mir während der Reise positiv ausfällt, ist mein Begleiter, der ebenfalls ein Versicherter ist, versichert?

Die Rückführung des Begleiters an den Herkunftsort ist ebenso wie die Rückführung des Versicherten gedeckt.

Was passiert, wenn ich meine Rückreise nicht antreten kann, weil ich in ein Krankenhaus eingeliefert wurde oder meinen Hotelaufenthalt verlängern musste?

Für den Fall, dass Sie Ihre ursprüngliche Rückreise verpassen, weil Sie wegen einer COVID-19-Infektion in Quarantäne bleiben müssen, übernehmen die Versicherungsgesellschaften die Kosten für die Rückreise.

Wenn im Herkunfts-/Zielland der Reise eine Grenzschließung oder Quarantäne verhängt wird und ich meine Reise nicht antreten kann, gibt es dann eine Kostenübernahme?

Derzeit sind diese Umstände in den meisten Versicherungsverträgen in Spanien nicht enthalten. Wir empfehlen Ihnen jedoch, Ihren Versicherungsvertrag genau zu prüfen oder Ihren Makler zu beauftragen, die Kostenübernahme zu bestätigen.

Wenn ich nicht in mein Heimatland zurückkehren kann, weil die Behörden des Ziellandes dies angeordnet haben, gilt dann der Versicherungsschutz?

Ja, die Deckung der Reiseverlängerung ist in der Versicherungspolice enthalten und wird bis zum durch den Vertrag abgedeckten Betrag übernommen.

Kann ich meine Reise stornieren, wenn bei mir COVID-19 diagnostiziert wird?

Wenn der Versicherte innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt durch einen PCR-Test mit COVID-19 diagnostiziert wird, deckt seine Versicherung die Stornierungskosten, falls er nicht zum geplanten Zeitpunkt reisen kann. Sie müssen beim Abschluss Ihrer Reiseversicherung einen Reiserücktritt mit abgeschlossen haben.

Wenn Sie noch keine Reiseversicherung haben oder ein Angebot einholen möchten, können Sie bei uns gerne einen Vergleich der besten Reiseversicherungen anfordern.

Es gibt zahlreiche Versicherungsgesellschaften und unterschiedliche Vertragsoptionen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, die Dienste eines spezialisierten Maklers in Anspruch zu nehmen, der Sie beraten kann. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns, telefonisch unter +34 93 268 87 42, über WhatsApp unter +34 627 627 880 oder per E-Mail an [email protected].

 

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