DIE NIE, der Garant für erfolgreiche Formalitäten
Marketing2024-11-27T11:14:18+00:00DIE NIE, der Garant für erfolgreiche Formalitäten
Die NIE ist für das Einleiten zahlreicher Schritte und Formalitäten in Spanien unerlässlich. Es wird dringend empfohlen, die Erteilung einer NIE so früh wie möglich zu beantragen.
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ToggleWas ist die N.I.E.?
Die N.I.E. (Número de Identificación de Extranjero) ist die Identifikationsnummer für Ausländer. Es handelt sich dabei um eine einmalige persönliche Nummer, die Ihnen als Ausländer im Zusammenhang mit Ihrem Wohnsitz oder Ihren Aktivitäten in Spanien zugewiesen wird. Diese Nummer wird Ihr Identifikations- und Kommunikationsschlüssel sein, ersetzt aber keinesfalls die klassischen Ausweispapiere (Reisepass, Personalausweis ...), die Sie stets bei sich tragen müssen.
Wozu brauchen Sie die NIE?
Die NIE ist in zahlreichen Situationen von Nutzen. Zu den wichtigsten Verwendungszwecken und den dazugehörenden Schritten, die in einigen Fällen ohne NIE gar nicht möglich sind, gehören:
- Wohnen: Kauf oder Verkauf einer Immobilie, Unterzeichnung eines Hypothekendarlehens, Identifizierung im Grundbuch usw.
- Steuern: Gründung einer Gesellschaft, Steuererklärung usw.
- Sozialversicherung: Erhalt der Sozialversicherungsnummer, Antrag auf Eintragung beim INEM (Instituto Nacional de Empleo, dem Arbeitsamt), Antrag auf Arbeitslosengeld usw.
- Sonstige Formalitäten: Eröffnen eines Bankkontos, Unterzeichnen eines Arbeitsvertrags oder einer Praktikumsvereinbarung, Erwerb und Zulassung eines Fahrzeugs, Verträge für die Strom- und Wasserversorgung und für Kommunikationsdienstleistungen usw.
Wem bekommt eine NIE?
Um eine N.I.E. als Einwohner beantragen zu können, müssen Sie sich in einer der folgenden Situationen befinden:
- Sie arbeiten für ein Unternehmen oder eine Privatperson in Spanien;
- Sie arbeiten als Selbstständiger in Spanien;
- Sie sind als Schüler/Student an einer öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtung eingeschrieben und/oder absolvieren eine Berufsausbildung (Praktikum);
- Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats und sie gehen zu oder begleiten ein Familienmitglied (Ehepartner, unterhaltsberechtigtes Kind), das legal in Spanien lebt.
Eine andere Art von NIE, die für Nichtansässige bestimmt ist, kann für nicht in Spanien ansässige Personen ausgestellt werden, die aber dort berufliche, soziale oder wirtschaftliche Interessen haben. Sie ist für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten gültig.
Wo kann man die NIE beantragen?
Wenn Sie in Spanien ansässig sind, kann die NIE ausschließlich bei der Polizeidienststelle beantragt werden, die Ihrem spanischen Wohnort zugeordnet ist. Bitte beachten Sie, dass die Terminvereinbarung ausschließlich online erfolgt und Sie eine Gebühr (ca. 10 Euro) entrichten müssen.
Wenn Sie nicht in Spanien wohnen, müssen Sie sich ebenfalls an die nächstgelegene Polizeidienststelle Ihres Standorts wenden oder, wenn Sie sich im Ausland befinden, an die spanischen Konsularbehörden im Land Ihres Wohnsitzes.
Welche Unterlagen müssen Sie vorlegen?
Sie sollten sich vor dem Termin darüber informieren, welche Unterlagen Sie entsprechend Ihrer Situation vorlegen müssen.
Zunächst einmal müssen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis (Original und Kopie) vorlegen und das Formular EX-15 (Solicitud de Número de Identidad de Extranjero) ausfüllen.
Sollten Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Formulars haben, finden Sie hier alle Hilfe, die Sie benötigen.
Darüber sind je nach Ihrer persönlichen Situation weitere Unterlagen vorzulegen:
- Wenn Sie für ein Unternehmen oder eine Privatperson arbeiten: Arbeitsvertrag oder ein Dokument, das belegt, dass Sie als Arbeitnehmer bei der spanischen Sozialversicherung angemeldet sind;
- Wenn Sie auf eigene Rechnung arbeiten: Eintrag im Verzeichnis der gewerblichen Aktivitäten (Censo de Actividades Economicas) oder im Handelsregister (Registro Mercantil) oder jedes andere Dokument, das die Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung als Selbstständiger belegt;
- Wenn Sie Student sind oder im Rahmen Ihres Studiums eine Berufsausbildung absolvieren: ein Nachweis über Ihre Einschreibung an einer spanischen Universität oder Ihr Praktikumsabkommen sowie ein Nachweis über Ihre Mitgliedschaft in einem öffentlichen oder privaten Krankenversicherungssystem (die Europäische Krankenversicherungskarte ist ausreichend, wenn sie für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts in Spanien gilt), und nicht zu vergessen eine formelle Erklärung, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten;
- Und schließlich, wenn Sie EU-Bürger sind und zu einem in Spanien lebenden Familienmitglied ziehen oder es begleiten: jedes Dokument, das die familiäre Beziehung zu der in Spanien lebenden Person belegt, jeder Nachweis, dass diese Person tatsächlich in Spanien arbeitet, und auch jedes Dokument, das belegt, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt während Ihres Aufenthalts zu bestreiten.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie nicht in Spanien arbeiten, werden Sie aufgefordert, eine private Krankenversicherung nachzuweisen!
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