Was tun, wenn ich mit der Ablehnung meines Schadensfalls nicht einverstanden bin?

Ablehnung meines Schadensfalls

Was tun, wenn ich mit der Ablehnung meines Schadensfalls nicht einverstanden bin?

Was tun, wenn ich mit der Ablehnung meines Schadensfalls nicht einverstanden bin?

Die Schadensfälle abdecken. Das ist das Ziel eines jeden Versicherers. Andererseits wird dieses Ziel von den Versicherungsgesellschaften nicht immer erreicht. Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich im Fall der Uneinigkeit an seinen Versicherer zu wenden. Neben dem Rechtsweg gibt es drei Möglichkeiten, die in der spanischen Gesetzgebung geregelt sind:

Sie können einen unabhängigen Sachverständigen bestellen.

Dies geschieht auf Ihre Kosten. Hier gelten die Bestimmungen in Art. 38 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (Ley de contrato de seguros). Der Versicherte hat eine Frist von 40 Tagen, um einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu benennen, wenn er mit dem Gutachten seiner Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden ist. Nach der Benennung und Mitteilung an die andere Partei hat die Versicherungsgesellschaft 8 Tage Zeit, ihrerseits einen Sachverständigen zu benennen. Die beiden Sachverständigen können sich einigen, oder bei Uneinigkeit einvernehmlich einen dritten Sachverständigen bestimmen, der innerhalb von 30 Tagen seinen Bericht vorlegen muss. Dieses Sachverständigenverfahren gilt als verbindlich, wenn der Konflikt sich auf die Höhe oder die Form der Entschädigung bezieht.

In der Regel muss Ihre Versicherungsgesellschaft Ihnen innerhalb von 40 Tagen nach der Schadensmeldung den Mindestbetrag zahlen. Das Gesetz über den Versicherungsvertrag (Ley de contrato de seguros) definiert diese Bedingung, wonach „die Zahlung des Mindestbetrags, den der Versicherer nach den ihm bekannten Umständen möglicherweise schuldet, zu leisten ist“. Selbst wenn die Entscheidung des Sachverständigen angefochten wurde, muss Ihr Versicherer Ihnen also den Mindestbetrag innerhalb der gesetzten Frist gezahlt haben. Wenn die Entscheidung des Sachverständigen nicht angefochten wird, zahlt der Versicherer den vom Sachverständigen ermittelten Entschädigungsbetrag innerhalb von fünf Tagen. Wenn er angefochten wird, muss die Entscheidung des dritten Sachverständigen abgewartet werden.

Sie haben die Möglichkeit, sich bei Ablehnung eines Schadens an die Beschwerdeabteilung der Versicherungsgesellschaft zu wenden.

Im Spanischen wird sie als defensor del asegurado (Verteidiger des Versicherten) bezeichnet. Diese Abteilung handelt völlig unabhängig von der Versicherungsgesellschaft. Die gesetzliche Frist für die Beantwortung eines Antrags beträgt zwei Monate. Dennoch bemühen sich die Versicherungsgesellschaften, alle bei ihnen eingehenden Anträge schnell zu bearbeiten. Tatsächlich hat 86 % der Branche sich verpflichtet, die Anträge innerhalb von 30 Tagen zu bearbeiten.

Sie können eine Beschwerde bei der Beschwerdestelle der Generaldirektion für Versicherungen und Pensionspläne (DGSFP) einreichen.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die DGSFP zu kontaktieren, unter anderem auf telematischem Weg. Um sich an diese Stelle zu wenden, müssen Sie nachweisen, dass Sie sich zuvor an die Beschwerdeabteilung der Versicherungsgesellschaft gewandt haben (Punkt Nr. 2). Die Frist für die Beantwortung beträgt höchstens vier Monate.

Das alles zeigt, wie wichtig es ist, seine Versicherungsverträge einem Versicherungsmakler anzuvertrauen, der Sie während der gesamten Schadensabwicklung und der Verwaltung Ihres Vertrags begleiten kann. Er kann Ihre Rechte und Interessen verteidigen, weil er völlig unabhängig von der Versicherungsgesellschaft handelt. Wir empfehlen Ihnen dazu unseren Artikel über die Rolle eines Versicherungsmaklerbüros lesen, den Sie hier finden.

 

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